Überprüfungsprozess

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Überprüfungsprozess im Zayed Journal of Multidisciplinary Research (ZJMR)



– Nachdem die Autoren das Manuskript per E-Mail im Zayed Journal of Multidisplinary Research eingereicht haben

info.zayedjournal.mr.com@gmail.com

Nach der ersten Sichtung werden die ausgewählten Beiträge einem Peer-Review durch zwei externe Peer-Reviewer unterzogen, die dem vom Herausgeber benannten Fachgebiet angehören.

Das Journal folgt einem doppelt verblindeten Peer-Review-Verfahren. Den Gutachtern wird durchschnittlich zwei Wochen Zeit gegeben, um das Manuskript zu prüfen.

– Die Peer-Reviewer stellen sicher, dass das Manuskript kritisch, aber konstruktiv bewertet wird, und sie geben detaillierte Kommentare zur Forschung und zum Manuskript ab, um den Autoren bei der Verbesserung ihrer Arbeit zu helfen. Die Gutachter erhalten zusammen mit dem Manuskript ein Gutachterformular.

Die Bewertung sollte Folgendes umfassen: Beurteilungen der Originalität und Bedeutung der Forschung, Genauigkeit und Relevanz des Studiendesigns, Untersuchungsmethoden, einschließlich analytischer und statistischer Methoden, Ergebnisse, Diskussion mit neuen Erkenntnissen, mögliche Störfaktoren, Stärke der Schlussfolgerungen und Gesamtqualität des Manuskripts.– Der Peer-Reviewer ist auch dafür verantwortlich, dem Herausgeber Empfehlungen hinsichtlich der Eignung des Manuskripts für die Veröffentlichung in ZJMR zu geben. Gutachter können gebeten werden, dem Herausgeber eine Stellungnahme zur Annahme oder Ablehnung mit oder ohne Änderungen mitzuteilen.– Gutachter sollten dem Herausgeber alle potenziellen Interessenkonflikte in Bezug auf die Autoren oder den Inhalt eines Manuskripts, das sie begutachten sollen, offenlegen und in den meisten Fällen, in denen solche Konflikte bestehen, die Begutachtung des Manuskripts ablehnen.– Gutachter müssen die Vertraulichkeit des Manuskripts sicherstellen und die Begutachtung unverzüglich abschließen. Gutachter sollten in ihren Kommentaren für die Autoren keine abfälligen Bemerkungen über das Manuskript machen. Wenn Gutachter solche Kommentare machen, kann der Herausgeber entscheiden, die Kommentare zu bearbeiten oder den Autoren sogar alle Kommentare des Gutachters vorzuenthalten. Gutachter dürfen die im Manuskript beschriebene Arbeit nicht verwenden.– Gutachter dürfen nicht direkt mit Autoren kommunizieren oder sich ihnen gegenüber zu erkennen geben, außer durch die Unterzeichnung ihrer Gutachten. Der Herausgeber wird den Gutachtern, insbesondere neuen Gutachtern, Anweisungen dazu geben, wie der Herausgeber die Gutachter das Manuskript bewerten lassen möchte und wie die Gutachter ihrer doppelten Verantwortung nachkommen sollen, dem Autor konstruktive Kommentare und dem Herausgeber Ratschläge zu geben.– Gutachter müssen die vereinbarte Frist (normalerweise 4 Wochen) für die Manuskriptbegutachtung einhalten und auf etwaige Erinnerungen reagieren.



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